Auch wenn manch neuere EU-Umweltgesetz den Eindruck erweckt, dass nun alles einfacher würde, so trügt doch der Schein: Zwar hat die EU beispielsweise ihre jüngsten Gesetze für Batterien und Verpackungen als Verordnungen erlassen, die unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten. Doch einfacher ist die Einhaltung der Verpflichtungen für die betroffenen Wirtschaftsakteure indes nicht geworden. Denn wie auch schon in der Vergangenheit müssen die Besonderheiten der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten im Hinblick auf das nationale Abfall-Management beachtet werden.
Gesetzesflut, nationale Unterschiede und steigende Anforderungen erschweren die Compliance
Den Überblick über Pflichten und Fristen zu behalten ist bei der Fülle neuer Gesetze eine echte Herausforderung. Die zunehmend geforderte Kreislauffähigkeit von Produkten bringt darüber hinaus weitere Themen wie Reparaturfähigkeit, Materialeffizienz, die Verwendung von recycelten Materialien oder den digitalen Produktpass mit sich. Sorgfaltspflichten und Dokumentationsanforderungen nehmen ebenfalls zu. Darüber hinaus gibt es in einigen EU-Mitgliedsstaaten die Tendenz, nationale Gesetze dort zu erlassen, wo die EU-Gesetzgebung offenbar nicht ambitioniert oder schnell genug ist.
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