Die Registrierung von Elektro- und Elektronikgeräten ist für Unternehmen, die solche Produkte in Deutschland vertreiben, gesetzlich vorgeschrieben. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie um und verpflichtet unter anderem Hersteller und Importeure zur Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear).
Wer ist betroffen?
Registrierungspflichtig sind alle Unternehmen, die Elektrogeräte erstmals in Deutschland in Verkehr bringen:
Diese Pflicht gilt sowohl für B2C- als auch B2B-Produkte, unabhängig von der verkauften Menge.
Wann lohnt sich professionelle Unterstützung?
Die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem ElektroG ist komplex und zeitaufwändig. Eine professionelle Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden, den Prozess zu beschleunigen und individuelle Lösungen zu entwickeln.
Die 1cc GmbH bietet maßgeschneiderte Unterstützung zur sicheren und rechtskonformen Umsetzung Ihrer Verpflichtungen.
Neben der WEEE-Richtlinie gelten:
Die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise die Registrierung, schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern kommt letztendlich auch der Umwelt zugute. Die 1cc GmbH begleitet Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess.
Benötigen Sie Unterstützung bei der WEEE-Registrierung?
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