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Urheberrechtsabgaben für Spielkonsolen – der nächste Schritt

Geschrieben von Wolfram Kühn | 15.05.2024 08:02:17

Überfallartig“ nannte ein Berichterstatter die Veröffentlichung neuer Urheberrechtsabgaben für Spielkonsolen, digitales Spielzeug mit integriertem Speicher, Virtual Reality bzw. Datenbrillen mit integriertem Speicher sowie Mediacenter bzw. „mächtige Multimedia-Festplatten“ oder NAS in Österreich. Das ist auch sachlich betrachtet keine unzutreffende Beschreibung des Vorgangs. Denn ohne vorausgehende Verhandlungen und mit durchaus überraschendem Inhalt macht die zuständige Verwertungsgesellschaft sehr hohe Tarife für neue Produktkategorien geltend. Mit diesem Paket neuer Urheberrechtsabgaben haben die Österreicher für die Unternehmen in vielerlei Hinsicht Unklarheit geschaffen.

Seit Februar sollen Hersteller und Händler für Spielkonsolen, Videobrillen und große Speicher Urheberrechtsabgaben in Höhe von bis zu knapp 70 Euro bezahlen. Erstaunlich ist aber nicht allein die Höhe der Tarife. Auch nach der erforderlichen Produktkategorisierung können die neuen Tarife nicht in gewohnter Weise in die Prozesse integriert werden – wie es sonst bei Tarifanpassungen oder anderen Änderungen geschieht. Denn diese Tarifforderungen sind gleich in mehrfacher Hinsicht fraglich:

  • Zum einen kommt die Forderung zwar nicht ganz unerwartet. 1cc berichtete erst vor kurzem darüber, dass sich an dieser Stelle etwas bewegt. Die technische Beschaffenheit der Konsolen und ihre typische Nutzung, also der Spielverlauf, ermöglichen die Anfertigung von Privatkopien. Trotzdem gab und gibt es gute Gründe dafür, dass Spielkonsolen und Datenbrillen nicht von der Abgabepflicht erfasst sind. Das gilt neben Österreich für weitere Länder, und es gibt ausdrückliche Sondervereinbarungen für Produkte, die kopieren, speichern und vervielfältigen können, die aber typischerweise nicht für die Anfertigung von Privatkopien genutzt werden.
  • Zum anderen durchbrechen die neuen Tarifforderungen ein bewährtes Verhandlungs-System. Bisher haben darin Industrie und Rechteinhaber erst einmal ein gemeinsames Verständnis und eine Herangehensweise erarbeitet. Wie auch in anderen Ländern münden die Verhandlungen in Verträge, die beiden Seiten für längere Zeit Rechts- und Planungssicherheit verschaffen. Bei den aktuellen, neuen Tarifen handelt es sich jedoch um Forderungen außerhalb dieses Systems, es besteht sogar ein Widerspruch zu bestehenden Verträgen. Die Unternehmen müssen daher individuell entscheiden, wie sie den Forderungen begegnen. Je nach Risikoabwägung erscheinen durchaus unterschiedliche Vorgehensweisen ratsam.

Aktuell wird ein Schlichtungsverfahren zwischen Branchenvertretern und Verwertungsgesellschaften wegen dieser Tarifforderungen durchgeführt. Das verschafft den Unternehmen etwas Zeit, um das weitere Vorgehen zu planen. Dazu gehören vor allem die Datenbeschaffung zu Produkten und Vertriebswegen des Unternehmens, und einschlägige Informationen zu Tarifberechnung und Berichtspflichten.

 

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