„Überfallartig“ nannte ein Berichterstatter die Veröffentlichung neuer Urheberrechtsabgaben für Spielkonsolen, digitales Spielzeug mit integriertem Speicher, Virtual Reality bzw. Datenbrillen mit integriertem Speicher sowie Mediacenter bzw. „mächtige Multimedia-Festplatten“ oder NAS in Österreich. Das ist auch sachlich betrachtet keine unzutreffende Beschreibung des Vorgangs. Denn ohne vorausgehende Verhandlungen und mit durchaus überraschendem Inhalt macht die zuständige Verwertungsgesellschaft sehr hohe Tarife für neue Produktkategorien geltend. Mit diesem Paket neuer Urheberrechtsabgaben haben die Österreicher für die Unternehmen in vielerlei Hinsicht Unklarheit geschaffen.
Seit Februar sollen Hersteller und Händler für Spielkonsolen, Videobrillen und große Speicher Urheberrechtsabgaben in Höhe von bis zu knapp 70 Euro bezahlen. Erstaunlich ist aber nicht allein die Höhe der Tarife. Auch nach der erforderlichen Produktkategorisierung können die neuen Tarife nicht in gewohnter Weise in die Prozesse integriert werden – wie es sonst bei Tarifanpassungen oder anderen Änderungen geschieht. Denn diese Tarifforderungen sind gleich in mehrfacher Hinsicht fraglich:
Aktuell wird ein Schlichtungsverfahren zwischen Branchenvertretern und Verwertungsgesellschaften wegen dieser Tarifforderungen durchgeführt. Das verschafft den Unternehmen etwas Zeit, um das weitere Vorgehen zu planen. Dazu gehören vor allem die Datenbeschaffung zu Produkten und Vertriebswegen des Unternehmens, und einschlägige Informationen zu Tarifberechnung und Berichtspflichten.
Haben Sie schon von unserem kostenlosen Webinar über Urheberrechtsabgaben gehört?
(*Bitte klicken Sie auf das Bild, um sich jetzt anzumelden und Ihren Platz zu sichern!)
Über alle notwendigen Schritte können Sie sich bei diesem Frühjahrs-Webinar vorab informieren.