Damit Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen nach dem ElektroG erfüllt, ist eine korrekte Registrierung bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) unerlässlich. Die Registrierungspflicht betrifft alle Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte erstmals in Deutschland in Verkehr bringen. Dies gilt sowohl für B2B- als auch für B2C-Produkte. D.h. Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können oder Geräte für die ausschließliche Nutzung in anderen als privaten Haushalten.
Weitere Informationen dazu, wer registrierungspflichtig ist und welche Ausnahmen es gibt, finden Sie in unserem vorhergehenden Blogbeitrag.
Hier sind die wichtigsten Schritte im Überblick:
Warum lohnt sich die professionelle Unterstützung?
Die Anforderungen des ElektroG sind komplex. Fehler bei unvollständigen Angaben können zu Verzögerungen oder rechtlichen Konsequenzen führen. Gemäß ElektroG (§45 Bußgeldvorschiften) kann das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten ohne Registrierung bei der stiftung ear in Deutschland mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
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