Blog 1cc

Bei SCIP-Verstößen drohen nun Strafen

Geschrieben von Wolfram Kühn | 18.12.2023 14:35:15

Mit dem Inkrafttreten des revidierten deutschen Chemikaliengesetzes am 24. November 2023 erhält der Umgang mit den sogenannten besorgniserregenden Stoffen – SVHC – eine andere Verbindlichkeit. Unter anderem wurde die Einrichtung eines nationalen Vergiftungsregisters in das Chemikaliengesetz (ChemG) aufgenommen. Zudem wurde die Verfolgung fehlender oder fehlerhafter Meldungen problematischer Stoffe in Produkten, also der Eintrag in die SCIP Datenbank (substances of concern in products) der Europäischen Chemikalienagentur, dem Unionsrecht angepasst. Konkret wird es als Ordnungswidrigkeit klassifiziert, für die ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro droht.

Einer der Kernbereiche der Gesetzesrevision ist das neue zentrale Vergiftungsregister. Es wird am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingerichtet. Dort werden ab 1. Januar 2026 die Daten aller deutschen Giftinformationszentren und des BfR zusammengeführt und ausgewertet. Gesammelt werden diese Daten seit langem, doch jetzt wird eine bessere Grundlage über gesundheitliche Risiken im Umgang mit gefährlichen Produkten geschaffen. Auswirkungen auf die Verwendung problematischer Stoffe und deren Vermarktung sind absehbar.

Bereits seit drei Jahren besteht die Verpflichtung, besonders besorgniserregende Stoffe in Produkten aller Art in die SCIP-Datenbank der ECHA einzutragen. Die rechtliche Grundlage dafür war lange umstritten. Doch in der Praxis hat sich das System durch die Anforderungen gewerblicher Kunden an ihre Lieferanten bereits durchgesetzt. Formal richtet sich die Anforderung an jedes Unternehmen, das als Lieferant eines Erzeugnisses im Sinne von Artikel 3 Nummer 33 der REACH-Verordnung (EG) die Pflicht hat, Informationen gemäß Artikel 33 Absatz 1 zur Verfügung zu stellen. Sind in einem Erzeugnis ein oder mehrere besonders besorgniserregende Stoffe in nennenswerter Konzentration enthalten, dann kommt hinzu, diese Stoffe in die SCIP-Datenbank der ECHA einzutragen. Nun hat der Gesetzgeber in Deutschland die Anforderungen präzisiert und eine gesetzliche Grundlage geschaffen, zur Verfolgung der Unternehmen, die das noch nicht oder nicht vollständig umgesetzt haben.