Blog 1cc

Auch Online-Händler zahlen Urheberrechtsabgaben in Griechenland

Geschrieben von Wolfram Kühn | 21.06.2023 05:56:23

Zwar ist das Thema Fernabsatz seit jeher schwierig zu fassen, unionsrechtlich wie auf nationalstaatlicher Ebene. Da macht die Pflicht zur Meldung bestimmter IT- und CE-Geräte vom Ausland aus und die Zahlung von Urheberrechtsabgaben keine Ausnahme: Der Online-Handel war hier bis vor wenigen Jahren nicht berücksichtigt. Seitdem wies der Europäische Gerichtshof jedoch mit mehreren Urteilen den Weg.

In der Folge haben die meisten EU-Mitglieder, EFTA-Staaten und weitere Länder die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, oder sie haben einen pragmatischen Ansatz gefunden. Allerdings handelt es sich dabei um länderspezifische Regelungen, die Verpflichtung für Online-Verkäufer muss für das oder die unterschiedlichen Vertriebssysteme noch sorgfältig geprüft werden. Das griechische Rechtssystem ist ein Beispiel dafür, warum dies unerlässlich ist.

Griechenland verfügt über ein komplexes und umfassendes, also viele Produkte betreffendes Abgabensystem. Was die Verpflichtung ausländischer Anbieter betrifft, können bestimmte gesetzliche Regelungen in Bezug auf Zoll und Steuern zu Fehlinterpretationen führen. Das ist auch sieben Jahre nach dem Austro-Mechana-Urteil (C 572/14) und mehr als zehn Jahre nach dem Opus-Urteil (C-462/09) des EuGH der Fall.

So war 1cc jetzt erneut konfrontiert mit einem Fall, in dem das Unternehmen seine Produkte über einen Web-Shop anbietet, seiner Verpflichtung zur Meldung und Zahlung von Urheberrechtsabgaben in dem Land jedoch nicht nachgekommen ist. Entgegen seiner Auffassung besteht diese Verpflichtung jedoch. Die griechischen Behörden haben verdeutlicht, dass sie es als Verstoß ansehen, wenn solche Verkäufe nicht gemeldet werden. Er wird mit Sanktionen geahndet.