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Mehr Produkte und damit mehr Unternehmen in Deutschland von Urheberrechtsabgaben betroffen

Geschrieben von Wolfram Kühn | 18.07.2019 09:31:00

Im Mai und Juni wurden zwei wichtige Tarifabschlüsse zu urheberrechtlichen Pauschalabgaben erreicht, über die in Deutschland üblicherweise verhandelt wird. Zum einen sind jetzt Abgaben für viele Geräte der Unterhaltungselektronik fest vereinbart. Zum anderen einigten sich Verwertungsgesellschaften und Industrie nach Jahren der Verhandlungen auf die neue Höhe der Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten.

Es war stets die Absicht der deutschen Verwertungsgesellschaften, die ganze Reihe privat genutzter Geräte abgabepflichtig zu machen. Angefangen bei MP 3-Spielern über Mobiltelefone und Tablets bis hin zu TV-Geräten. Das ist erreicht, durch die neuen Tarifabschlüsse sind jetzt viel mehr unterschiedliche Produkte abgabepflichtig.

Alle betroffenen Unternehmen müssen nun unaufgefordert aktiv werden: Um Rückstellungen aufzulösen, sind zunächst die entsprechenden Verkaufsmengen seit 2008 bzw. 2012 zu melden. Immerhin gilt ein reduzierter Tarif auch für die zurückliegenden Zeiträume, wenn sich die Unternehmen jetzt noch schnell vertraglich binden. Für die genannten Speichermedien im Zeitraum ab 2012 endet die Beitrittsmöglichkeit allerdings schon am 31. Juli.

Anschließend besteht die fortlaufende Abwicklung der Pflichten vor allem in der Einhaltung von Fristen, Terminen und Formaten. Nicht zuletzt sind dann auch die Abgaben in der Preisgestaltung gegenüber Vorlieferanten wie Endkunden zu berücksichtigen. Eine Abgabe von 30 Cent pro USB-Stick oder 12 Euro für eine Multimedia-Festplatte machen hier einen Unterschied.