Folgenden Akteure sollen in die erweiterte Herstellerverantwortung in Dänemark einbezogen werden:
Im Detail sind u.a. folgende Regelungen vorgesehen:
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist am 31.12.2024 vorgesehen.
1cc unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Herstellerverpflichtungen.