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ECHA nimmt fünf gefährliche Chemikalien in die Kandidatenliste auf

Geschrieben von Wolfram Kühn | 27.01.2025 08:32:01

Zusätzlich zur Einzel-Aktualisierung im vergangenen November erweitert die Europäische Chemikalienagentur die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) auf 247 Einträge. Die neu berücksichtigten Chemikalien können Menschen und der Umwelt schaden. Unternehmen sind dafür verantwortlich, die Risiken dieser Chemikalien zu managen und Kunden und Verbrauchern Informationen über deren sichere Verwendung zur Verfügung zu stellen.

Einige der neu hinzugefügten Stoffe sind sehr persistent und sehr bioakkumulierbar, andere weisen sogar toxische Eigenschaften auf. Daneben finden sich Stoffe mit endokrin wirksamen Eigenschaften, die sich auf die Umwelt auswirken und die in einer Vielzahl industrieller Anwendungen eingesetzt werden können.

Die Verwendungszwecke der Stoffe sind breit gestreut, sie reichen von der Herstellung von Wasch- und Reinigungsmitteln, Schmierstoffen, über Fette und Metallbearbeitungsflüssigkeiten bis zur Herstellung von elektrischen, elektronischen und optischen Geräten.

Stoffname

Grund für die Aufnahme

Beispiele für Anwendungen

6-[(C10-C13)-alkyl-(verzweigt, ungesättigt)-2,5-dioxopyrrolidin-1-yl]hexansäure

Reproduktionstoxisch
(Artikel 57c)

Schmierstoffe, Fette, Trennmittel und Metallbearbeitungsflüssigkeiten

O,O,O-Triphenylphosphorthioat

Persistent, bioakkumulierbar und toxisch, PBT
(Artikel 57d)

Schmierstoffe und Fette

Octamethyltrisiloxan

Sehr persistent, sehr bioakkumulierbar, vPvB
(Artikel 57e)

Herstellung und/oder Formulierung von: Kosmetika, Körperpflegeprodukten, pharmazeutischen Produkten, Wasch- und Reinigungsmitteln, Beschichtungen und nichtmetallischen Oberflächenbehandlungen sowie in Dichtstoffen und Klebstoffen

Perfluamin

Sehr persistent, sehr bioakkumulierbar, vPvB
(Artikel 57e)

Herstellung von elektrischen, elektronischen und optischen Geräten sowie Maschinen und Fahrzeugen

Reaktionsmasse aus: Triphenylthiophosphat und tertiär butylierten Phenylderivaten

Persistent, bioakkumulierbar
und toxisch, PBT
(Artikel 57d)

Keine aktiven Registrierungen

Tris(4-nonylphenyl, verzweigt und linear)phosphit (Update)

Endokrine Disruptionseigenschaften
(Artikel 57f – Umwelt)

Polymere, Klebstoffe, Dichtstoffe und Beschichtungen

Der Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) der ECHA hat die Aufnahme dieser Stoffe in die Kandidatenliste bestätigt. Die Einträge in der Liste umfassen Gruppen von Chemikalien, sodass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist. Diese Stoffe können in Zukunft in die Zulassungsliste aufgenommen werden. Dann dürfen Unternehmen den Stoff nur verwenden, wenn sie eine Zulassung beantragen und die Europäische Kommission die weitere Verwendung genehmigt.

Wie immer haben Unternehmen unmittelbare rechtliche Verpflichtungen, wenn ein Stoff – entweder als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird. Enthält ein Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (Gewichtsprozent), gelten umfangreiche Informationspflichten für Lieferanten, Kunden und Verbraucher. Darüber hinaus müssen Importeure und Hersteller von Erzeugnissen möglicherweise Informationen an die ECHA weitergeben.

Vor allem aber müssen Unternehmen gemäß der Abfallrahmenrichtlinie handeln, wenn die von ihnen hergestellten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in Konzentrationen von über 0,1 % (Gewichtsprozent) enthalten. Für besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen muss eine Meldung in der ECHA-Datenbank (SCIP) erfolgen. Gemäß der EU-Umweltzeichenverordnung dürfen Produkte, die SVHC enthalten, nicht mit dem Umweltzeichen versehen werden.

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