Am 5. November 2025 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Substanz 1,1'-(ethan-1,2-diyl)bis[pentabrombenzol] (DBDPE) in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregnenden Stoffe (SVHC) aufgenommen. Die Liste umfasst nun insgesamt 251 Einträge.
| Stoffname | EG-Nummer | CAS-Nummer | Grund für die Aufnahme | Beispiele für Verwendungen |
|---|---|---|---|---|
| 1,1'-(ethan-1,2-diyl)bis[pentabrombenzol] (DBDPE) | 284-366-9 | 84852-53-9 | Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar, vPvB (Artikel 57e) |
Flamm-schutzmittel |
DBDPE wird gemäß Artikel 57(e) der REACH-Verordnung als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft. Die Substanz wird häufig als Flammschutzmittel in verschiedenen industriellen Anwendungen sowie in Kunststoffen, Textilien und Elektronik eingesetzt. Die Aufnahme dieser Substanz unterstützt mögliche zukünftige Beschränkungen bromierter Flammschutzmittel innerhalb der EU.
Wenn ein Produkt einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (Gewichtsprozent) enthält, sind Lieferanten verpflichtet, ihren gewerblichen Kunden und Verbrauchern auf Anfrage Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung zu stellen. Sie haben auch das Recht, den Lieferanten zu fragen, ob ein Produkt besonders besorgniserregende Stoffe enthält.
Wichtige Pflichten für Unternehmen:
Bei 1cc GmbH verfolgen wir kontinuierlich die regulatorischen Entwicklungen, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Compliance-Verpflichtungen effizient zu erfüllen – von REACH und RoHS bis hin zu SCIP und weiteren Nachhaltigkeitsanforderungen der EU. Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihre Produkte, Lieferketten und Berichterstattungsprozesse stets mit den neuesten rechtlichen und nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen im Einklang stehen.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Compliance in einen Wettbewerbsvorteil zu verwandeln.
(Quelle: ECHA)