Wie vielfach angekündigt, ist das neue System für Urheberrechtsabgaben in Dänemark seit Jahresbeginn in Kraft. Nun geht es an die praktische Umsetzung. Da sich viele Unternehmen für einen vierteljährlichen Melderhythmus entschieden haben, stehen nun bald die ersten Mengenmeldungen für einen vollständig geänderten Geltungsbereich an.
Kurz vor Jahresende 2021 wurde das entsprechende Gesetz in Dänemark veröffentlicht, die lange verhandelten neuen Tarife waren aber weitgehend schon vorher bekannt. Die Änderungen sollten vor allem den bisher auf einige Speichermedien beschränkten Geltungsbereich abgabepflichtiger Produkte auf die Geräte ausweiten, die den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglichen. Es sind also die Abgaben auf Smartphones, Tablets sowie mobile und stationäre PCs, die wieder für eine Steigerung der Einnahmen aus den Abgaben sorgen sollen. Diese Einnahmen waren in den vergangenen Jahren stetig gesunken.
Die vollständige Änderung des Systems bedeutet im Umkehrschluss, dass keine Vergütung mehr für einige analoge wie digitale Leermedien gezahlt wird. Hier können also Preisanpassungen zugunsten der Endkunden vorgenommen werden. Die Unternehmen müssen weitere Prozessanpassungen durchführen: neben den neuen Registrierungs- und Melde-Formalien müssen auch einige Produkt-Spezifikationen noch geklärt werden, ebenso wie individuelle Ausnahmen und Sonderregelungen. Zudem bestehen neue Hinweispflichten auf Rechnungen, Audit-Rechte der Dänischen Stelle, und vieles mehr.
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