Blog 1cc

Wer gilt nach der PPWR als Hersteller? 5 praktische Beispiele

Geschrieben von Júlio Junqueira | 15.06.2026 12:57:48

Wie wir im letzten Artikel gesehen haben, ist die Bestimmung der wirtschaftlichen Akteure im Rahmen der PPWR entscheidend, um die Einhaltung dieser Gesetzgebung zu erreichen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Begriffe „Hersteller“ und „Erzeuger“ im Sinne der PPWR zwei unterschiedliche Konzepte darstellen: Während der „Erzeuger“ einer der wirtschaftlichen Akteure ist, kann der „Hersteller“ als ein „zusätzlicher Status“ betrachtet werden, den der Erzeuger, Importeur oder Vertreiber zusätzlich zu seinen Verantwortlichkeiten tragen kann.

Daher endet unser Bemühen, klar zu definieren, welche Verantwortlichkeiten jeder Akteur trägt, nicht mit der Feststellung, welche wirtschaftlichen Akteure sie sind. Es ist auch notwendig herauszufinden, wer den „Herstellerenstatus“ trägt.

Um zu bestimmen, wer in einer bestimmten Konstellation der „Hersteller“ ist, müssen weitere Fakten berücksichtigt werden, wie zum Beispiel:

  • Wo wird die Verpackung zu Abfall?
    Nur wenn sie in diesem Mitgliedstaat zu Abfall wird, existiert ein Hersteller.

  • Wer hat sie erstmals im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats bereitgestellt?
    Dies ist eine entscheidende Frage, um zu wissen, welcher der wirtschaftlichen Akteure als „Hersteller“ gilt.

Art. 3(15) sieht 5 Szenarien vor, um festzustellen, wer der Hersteller ist. 
Fahren Sie mit der Maus über die Beispiele, um die Antwort zu sehen. 

Wie wir anhand der verschiedenen in Artikel 3 (15) vorgesehenen Szenarien und der Beispiele zu ihrer Veranschaulichung sehen können, werden einige Lieferketten eine klare Antwort liefern, während andere weitere Untersuchungen erfordern und das Ergebnis sogar durch bestimmte Details, die berücksichtigt werden müssen, stark verändert werden kann.

Eine weitere Erkenntnis ist, dass der „Herstellerenstatus“ mit einer bestimmten Verpackung verbunden ist. Vielleicht ist ein wirtschaftlicher Akteur der Hersteller einiger Verpackungen, aber nicht einer anderen. Diese Diskussion verdient jedoch einen eigenen Artikel.


Eine letzte Frage wurde hier allerdings noch nicht thematisiert:
Welche Folgen hat es, „Hersteller“ zu sein?

Der Hersteller muss die erweiterte Herstellerverantwortung tragen, die Registrierung, Berichterstattung und den finanziellen Beitrag entsprechend der Menge der Verpackungen umfasst, die er im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereitstellt.

Die wichtigsten Erkenntnisse sind, dass die Begriffe „Erzeuger“ und „Hersteller“ im Kontext der PPWR definitiv keine Synonyme sind und dass Unternehmen sorgfältig prüfen müssen, nicht nur welche wirtschaftlichen Akteure sie nach dieser Gesetzgebung sind, sondern auch ob sie den „Herstellerenstatus“ tragen, der dazu führt, dass sie auch alle EPR-Verantwortlichkeiten übernehmen müssen.

Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen nach der PPWR als Hersteller gilt, unterstützen wir Sie gerne.