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Wer sind die Wirtschaftsakteure gemäß der PPWR?

Geschrieben von Júlio Junqueira | 02.06.2026 12:27:47

Die PPWR bringt neue Anforderungen für Unternehmen mit sich, die Verpackungen Verpackungen innerhalb der Europäischen Union herstellen, importieren, vertreiben, bereitstellen oder auspacken. Ein zentraler Ausgangspunkt für die Bewertung dieser Pflichten ist die Frage:

Welche Rolle nimmt ein Unternehmen innerhalb der Lieferkette ein?

Artikel 3 Absatz 12 der PPWR definiert die sogenannten Wirtschaftsakteure. Diese Definitionen sind entscheidend, denn je nachdem, als welcher Wirtschaftsakteur ein Unternehmen eingestuft wird, ergeben sich unterschiedliche Verantwortlichkeiten.

So muss beispielsweise der Hersteller eine Konformitätserklärung ausstellen, während diese Pflicht nicht beim Importeur liegt. Der Importeur wiederum hat bestimmte zusätzliche Verantwortungen im Bereich der Kennzeichnung, die nicht in gleicher Weise für den Händler gelten.

Wer also verstehen möchte, welche Pflichten ein Unternehmen treffen, das Verpackungen innerhalb der Europäischen Union auspackt oder auf dem Markt bereitstellt, muss die eigene Rolle sorgfältig prüfen. Dabei ist auch die Analyse der Verpackung selbst zu berücksichtigen, die wir bereits in unserem letzten Beitrag betrachtet haben.

Im Folgenden werfen wir einen genaueren Blick auf die wichtigsten Wirtschaftsakteure: Hersteller, Lieferant, Importeur, Händler und Fulfillment-Dienstleister.

Die wichtigsten Wirtschaftsakteure im Überblick


Warum diese Einordnung so wichtig ist

Sobald die jeweilige Rolle eines Unternehmens bestimmt ist, ergeben sich daraus konkrete Pflichten. Diese Pflichten unterscheiden sich je nachdem, welche Funktion das Unternehmen im Vertriebsmodell übernimmt.

Der Hersteller trägt dabei den Großteil der Verantwortung. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere, die Konformität und Dokumentation der Verpackung sicherzustellen. Dazu muss er das Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, eine Konformitätserklärung ausstellen und die technischen Unterlagen aufbewahren. Darüber hinaus muss der Hersteller auch die korrekte Kennzeichnung gewährleisten.

Die Verantwortlichkeiten von Importeuren und Händlern betreffen hingegen vor allem bestimmte Kennzeichnungsaspekte sowie bestimmte Sorgfaltspflichten.

Zusammengefasst gilt: Jede Rolle bringt eigene Verantwortlichkeiten mit sich. Deshalb ist es entscheidend zu verstehen, wer innerhalb der Lieferkette welche Rolle einnimmt.

In unserer kostenlosen PPWR-Webinarreihe im Juni 2026 greifen wir diese und weitere zentrale Fragen praxisnah auf: von den Wirtschaftsakteuren über die Konformitätsbewertung bis hin zur korrekten Kennzeichnung von Verpackungen.


Manufacturer ist nicht gleich Producer

Ein besonders zentraler Aspekt der PPWR sind die EPR-Verantwortlichkeiten. Diese müssen vom sogenannten Producer erfüllt werden.

Dabei ist es äußerst wichtig, klar zwischen Manufacturer und Producer zu unterscheiden. Diese Begriffe beschreiben unterschiedliche Konzepte und dürfen keinesfalls synonym verwendet werden.

Artikel 3 Absatz 15 der PPWR sieht fünf Szenarien vor, in denen entweder der Hersteller, der Importeur oder der Händler zusätzlich den Status eines Producer erhält.

Zwei dieser Szenarien betreffen nationale Sachverhalte, zwei betreffen grenzüberschreitende Situationen. Das fünfte Szenario ist das sogenannte Unpacking Scenario. Dabei handelt es sich um ein neues Konzept, das in der bisherigen Verpackungsgesetzgebung nicht existierte.

Zusammengefasst bedeutet das: Nur die drei oben genannten Wirtschaftsakteure — Hersteller, Importeur und Händler — können zusätzlich als Producer gelten.


Wer gilt als Producer?

Um zu bestimmen, wer als Producer gilt, sind insbesondere zwei Fragen entscheidend:

  • Wird die Verpackung im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats zu Abfall?

  • Und wer hat die Verpackung dort erstmals bereitgestellt?

Darüber hinaus müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden, etwa ob der Empfänger der Verpackung ein Endnutzer ist oder nicht.

Der Wirtschaftsakteur, der als Producer eingestuft wird, muss die EPR-Verantwortlichkeiten in dem jeweiligen Mitgliedstaat erfüllen.

Die PPWR bringt eine Vielzahl neuer Anforderungen mit sich. Um diese korrekt umzusetzen, müssen Unternehmen zunächst verstehen, welche Rolle sie innerhalb der Lieferkette einnehmen.

Die Einordnung als Hersteller, Importeur, Händler, Lieferant, Fulfillment-Dienstleister oder Producer ist nicht nur eine formale Frage. Sie entscheidet darüber, welche konkreten Pflichten ein Unternehmen erfüllen muss.

Sobald Klarheit über den persönlichen Anwendungsbereich entlang der Lieferkette besteht, wird es möglich, die Anforderungen der PPWR strukturiert und rechtskonform umzusetzen.

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