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Verpackungsverordnung & PPWR: Warum auch B2B-Unternehmen jetzt handeln müssen

Geschrieben von Alisa Maier | 27.02.2026 11:57:53

Die Verpackungsverordnung wird in vielen Unternehmen noch immer als klassisches B2C-Thema wahrgenommen.
Diese Einschätzung greift jedoch zunehmend zu kurz.

Aktuelle gesetzliche Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene – insbesondere mit Blick auf die kommende EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) – zeigen klar: Auch B2B-Unternehmen rücken verstärkt in den Fokus der Regulierung.

Transport-, Industrie- und Mehrwegverpackungen werden künftig deutlich stärker in den Anwendungsbereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) einbezogen – mit konkreten Pflichten, Nachweisanforderungen und Risiken entlang der gesamten Lieferkette.

Verpackungsregulierung im Wandel: Von national zu EU-weit verbindlich

Die regulatorischen Anforderungen an Verpackungen entwickeln sich dynamisch weiter. Neben der bestehenden nationalen Verpackungsgesetzgebung schafft die PPWR erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen.

Zentrale Stoßrichtungen der aktuellen und kommenden Regulierung sind:

    • Stärkung der Kreislaufwirtschaft
    • Reduktion von Verpackungsabfällen
    • Erhöhung von Recyclingfähigkeit und Mehrwegquoten
    • Deutliche Ausweitung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)

Dabei wird der Anwendungsbereich schrittweise erweitert – auch auf Verpackungen, die bislang im B2B-Kontext als weniger kritisch galten.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass sich Verpackungsregulierung ausschließlich auf Verkaufsverpackungen im Endkundengeschäft bezieht. Tatsächlich gelten viele Regelungen – und künftig noch stärker – auch für B2B-Verpackungen, darunter:

    • Transportverpackungen
    • Industrie- und Produktionsverpackungen
    • Mehrwegverpackungen
    • Verpackungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr

B2B-Unternehmen sind insbesondere betroffen, wenn sie:

    • Verpackungen erstmals in Verkehr bringen
    • als Importeur oder Hersteller auftreten
    • Teil internationaler Lieferketten innerhalb der EU sind

Damit entstehen konkrete regulatorische Pflichten, die in der Praxis bislang häufig unterschätzt oder nicht vollständig adressiert werden.


Erweiterte Herstellerverantwortung: Mehr als nur Registrierung

Mit der erweiterten Herstellerverantwortung gehen weitreichende Verpflichtungen einher, die mit der PPWR weiter zunehmen werden. Diese beschränken sich nicht auf eine einmalige Registrierung, sondern umfassen u. a.:

    • Registrierung bei nationalen Verpackungsregistern
    • laufende Mengen- und Materialmeldungen
    • Nachweise zur Verwertung und zum Recycling
    • Sicherstellung von Datenqualität und Nachvollziehbarkeit
    • Vorbereitung auf behördliche Prüfungen

Gerade im B2B-Umfeld zeigt sich, dass Verpackungen häufig falsch klassifiziert sind oder Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette nicht eindeutig geregelt wurden.

Typische Herausforderungen im B2B-Kontext

Aus Projekterfahrungen lassen sich wiederkehrende Problemfelder identifizieren:

    • fehlende Transparenz über eingesetzte Verpackungsarten
    • unklare Herstellerrollen in komplexen Lieferketten
    • manuelle, fehleranfällige Datenerfassung
    • fehlende Integration von Verpackungsdaten in bestehende IT-Systeme
    • Unsicherheit über nationale und EU-weite Pflichten

Diese Faktoren erhöhen nicht nur das Risiko von Nachzahlungen oder Bußgeldern, sondern können auch Marktzugang und Lieferfähigkeit beeinträchtigen.

Was B2B-Unternehmen jetzt tun sollten

Angesichts der kommenden PPWR-Anforderungen empfiehlt sich ein frühzeitiges, strukturiertes Vorgehen:

    • Verpackungsportfolio analysieren
      Welche Verpackungen werden eingesetzt, in welchen Ländern und in welcher Rolle?
    • Herstellerrollen eindeutig klären
      Wer ist rechtlich verantwortlich – national und EU-weit?
    • Belastbare Prozesse und Datenbasis aufbauen
      Mengen, Materialien und Meldungen müssen prüfbar und konsistent sein.
    • Gezielt auf die PPWR vorbereiten
      Unternehmen, die heute starten, vermeiden spätere operative und regulatorische Brüche.

Die Verpackungsverordnung ist längst kein reines B2C-Thema mehr. B2B-Unternehmen sind zunehmend direkt betroffen – regulatorisch wie operativ. Wer jetzt handelt, schafft Transparenz, reduziert Risiken und ist auf die kommenden EU-Vorgaben vorbereitet.

Wir unterstützen Sie dabei, EPR- und PPWR-Anforderungen strukturiert, rechtssicher und praxisnah umzusetzen.