Fulfillment-Dienstleister und Betreiber elektronischer Marktplätze haben in Deutschland die gesetzliche Verpflichtung, die ordnungsgemäße Registrierung der Hersteller oder deren Bevollmächtigte zu überprüfen. Sofern dies nicht der Fall ist, dürfen keine Fulfillment-Dienstleistungen erbracht werden.
Ursprünglich war hierfür eine Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2023 vorgesehen. Diese Frist wird nun voraussichtlich um sechs Monate bis zum 01. Juli 2023 verlängert. Die entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) wurde aufgrund des starken Anstiegs von Benennungen und Registrierungen von Bevollmächtigten bei der zuständigen Behörde „Stiftung Elektro-Altgeräte Register ear“ von der Bundesregierung im August vorgelegt.Aufgrund von Kapazitätsengpässen kann die Stiftung ear nicht alle Anträge rechtzeitig bearbeiten, weshalb die Frist verlängert werden soll. Der Bundestag muss den Gesetzesentwurf der Bundesregierung noch beschließen.