Als Umweltberatung beobachten wir die wachsende Bereitschaft unserer Nachbarländer, Plastiktüten aus Supermärkten zu reduzieren oder zu verbannen. In der EU werden solche Maßnahmen durch die Richtlinie (EU) 2015/720 veranlasst, die darauf abzielt, die Menge der verkauften Kunststofftragetaschen zu reduzieren. Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, individuelle nationale Rahmenbedingungen zu schaffen, um die in der Richtlinie definierten Ziele zu erreichen, z.B. durch ein vollständiges Verbot der Tragetaschen aus dem Einzelhandel oder durch die Einführung verbindlicher Gebühren.
Maßnahmen zur Eindämmung der enormen Menge an Kunststoffabfällen wurden von verschiedenen Ländern weltweit eingeleitet. Zu den Bemühungen der letzten zwölf Monate gehören unter anderem:
- Juli 2018: Chile verabschiedet ein Gesetz, das die Verwendung von Plastiktüten in größeren Einzelhandelsgeschäften verbietet.
- Oktober 2018: Kenia veröffentlicht einen Gesetzentwurf zum Verbot von Plastiktüten.
- November 2018: Das vollständige Verbot von Plastiktüten bis 2020 verabschiedet der Österreichische Ministerrat.
- März 2019: Mexiko-Stadt beginnt, Plastiktüten in Einzelhandelsgeschäften zu verbieten.
- April 2019: Die flämische Regierung verabschiedet weitere Bestimmungen über das Verbot von Plastiktüten in Belgien.
- Mai 2019: Das Repräsentantenhaus Nigerias verabschiedet ein Gesetz, das die Verwendung, Herstellung, Einfuhr und den Verkauf von Plastiktüten verbietet.
- Mai 2019: Das isländische Parlament stimmt einem Verbot von Plastiktüten ab 2021 zu.
- In Kasachstan dürften bis Dezember 2019 Änderungen des Umweltgesetzbuches zum Verbot von Plastiktüten verabschiedet werden.
- Juni 2019: Die Europäische Kommission veröffentlicht die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, die auch leichte Plastiktüten umfasst.
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