Blog 1cc

UK: REACH Regulation nach dem Brexit

Geschrieben von Monica Srubarova | 01.01.1970 00:00:00

Die EU-REACH-Verordnung wurde am 1. Januar 2021 in britisches Recht umgesetzt, sie wird als UK-REACH bezeichnet.

Unternehmen, die Stoffe, Gemische oder Artikel in bzw. aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum, Nordirland und Großbritannien (England, Schottland und Wales) im- oder exportieren, müssen nun sicherstellen, dass Sie die einschlägigen Pflichten gemäß der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und die Umsetzungen der jeweiligen REACH-Gesetzgebungen sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der EU erfüllen.

Möglicherweise müssen Maßnahmen ergriffen werden, um wirtschaftlich im Vereinigten Königreich konform mit der UK REACH zu agieren bzw. Zugang zu diesem Markt zu erhalten. Stoffe oder Gemische, von denen mindestens eine Tonne pro Jahr in Großbritannien hergestellt oder nach Großbritannien importiert werden, müssen bei der britischen Agentur Health and Safety Executive (UK HSE) registriert werden.

Während UK REACH in vielerlei Hinsicht die EU REACH-Verordnung widerspiegelt, gelten beide unabhängig voneinander. Dies bedeutet, dass Firmen, die sowohl in der EU als auch in Großbritannien aktiv sind, nach dem 1. Januar 2020 nicht nur die REACH-Verpflichtungen der EU, sondern auch die REACH-Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs erfüllen und die Anforderungen beider Seiten erfüllen müssen.

Zu beachten ist, dass die EU-REACH-Verordnung nicht die einzige vom Brexit betroffene umwelt- und, produktbezogene Verordnung ist. Alle anderen britischen Gesetze, einschließlich EU-ähnlicher Vorschriften (RoHS, POPs, CLP, Biozide, ...), müssen ebenfalls berücksichtigt werden.