Im Vereinigten Königreich ist am 1. Januar 2025 die neue Verordnung über die Herstellerverantwortung („The Producer Responsibility Obligations (Packaging and Packaging Waste) Regulations 2024“) in Kraft getreten. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf England, Schottland, Wales und Nordirland.
Eine Herstellerverantwortung für Verpackungen gibt es im Vereinigten Königreich bereits seit 2007. Mit dem neuen Gesetz werden die Verpflichtungen für Hersteller jedoch erheblich erweitert, um diese noch mehr in die Verantwortung zu nehmen. Recycling und ökologisch nachhaltige Verpackungen sollen stärker gefördert werden.
Hersteller sind zukünftig für die Kosten ihrer Verpackungen während des gesamten Lebenszyklus verantwortlich (Anwendung des „Verursacherprinzips“). Entsprechende Gebühren werden an den neu eingerichteten Systemadministrator zu entrichten sein, wenn eine bestimmte Mengen- und Umsatzschwelle erreicht ist.
Darüber hinaus wurde die Verpflichtung eingeführt, die Verpackungsmengen regelmäßig zu melden. Diese Verpflichtung gilt bereits; entsprechende Umsetzungsgesetze wurden dafür erlassen. Große Hersteller müssen sich darüber hinaus registrieren.
Verpflichtete Hersteller müssen zukünftig eine Bewertung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen vornehmen. Außerdem sind Gesetze über ökologisch modulierte Gebühren und die Kennzeichnung von Verpackungen in der Planung.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen für Verpackungen im Vereinigten Königreich.