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UK: Online-Marktplätze nach den britischen WEEE- und Verpackungsvorschriften als Hersteller eingestuft

Geschrieben von Gisa Scheschonka | 22.01.2026 13:26:08

Seit dem 12. August 2025 werden Online-Marktplätze gemäß den britischen WEEE-Vorschriften als „Hersteller“ betrachtet, nachdem dies 2024 im Zuge der Einführung des Prinzips der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen eingeführt wurde.

Nach den neuen Vorschriften sind Online-Marktplätze rechtlich für die Einhaltung der EPR-Vorschriften für die Waren verantwortlich, die über ihre Plattformen verkauft werden – auch wenn sie die Produkte selber nicht herstellen, importieren oder physisch handhaben.

Im Rahmen der EPR für Verpackungen können Online-Marktplätze unter bestimmten Umständen als verantwortlich angesehen werden, wenn sie den Verkauf von verpackten Waren in Großbritannien, insbesondere von nicht in Großbritannien ansässigen Verkäufern ohne inländische Niederlassung, ermöglichen. unter bestimmten Umständen können sie de facto als Importeur betrachtet werden.

In vergleichbarer Weise verlangen die aktualisierten WEEE-Vorschriften von Marktplätzen sicherzustellen, dass Elektro- und Elektronikgeräte, die von nicht britischen Anbietern an britische Haushalte verkauft werden, ordnungsgemäß registriert und rechtlich konform sein müssen.

Sie sind als Online-Marktplatz betroffen oder unsicher, ob die neuen WEEE- und Verpackungsvorschriften auf Sie zutreffen?
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