Die „Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit“ (VSoTr) ist 1. Januar 2022 in der Schweiz in Kraft getreten. Betroffenen Unternehmen wird eine Übergangzeit von einem Jahr gewährt.
Die neue Verordnung sieht unter anderem umfassend Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten hinsichtlich Konfliktmineralien und Kinderarbeit vor. Betroffen von den neuen Anforderungen sind Unternehmen mit Sitz in der Schweiz,
Mit der neuen „Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit“ orientiert sich die Schweiz an bereits existierenden Regelwerken, wie der EU Konfliktminieralien Verordnung (EU 2017/821) und entsprechenden OECD-Leitfaden sowie dem Child Labor Due Diligence Act in den Niederlanden.