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Schweiz: Neue Verordnung zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit

Geschrieben von Katharina Rehders | 01.01.1970 00:00:00

Die „Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit“ (VSoTr) ist 1. Januar 2022 in der Schweiz in Kraft getreten. Betroffenen Unternehmen wird eine Übergangzeit von einem Jahr gewährt.

Die neue Verordnung sieht unter anderem umfassend Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten hinsichtlich Konfliktmineralien und Kinderarbeit vor. Betroffen von den neuen Anforderungen sind Unternehmen mit Sitz in der Schweiz,

  • die zinn-, tantal-, wolfram- oder goldhaltige Mineralien und Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten einführen oder bearbeiten,
  • die dabei die jährlichen Einfuhr- und Bearbeitungsmengen überschreiten,
  • die Produkte und Dienstleistungen anbieten, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit vorliegt.
Ausnahmen bestehen für kleine und mittlere Unternehmen, es sei denn Produkte oder Dienstleistungen werden offensichtlich durch Kinderarbeit hergestellt oder erbracht.

Mit der neuen „Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit“ orientiert sich die Schweiz an bereits existierenden Regelwerken, wie der EU Konfliktminieralien Verordnung (EU 2017/821) und entsprechenden OECD-Leitfaden sowie dem Child Labor Due Diligence Act in den Niederlanden.