Die ECHA hat die REACH-Kandidatenliste aktualisiert und die Gesamtzahl der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHCs) auf 253 erhöht.
Auch wenn die Aufnahme von zwei weiteren Stoffen auf den ersten Blick trivial sein mag, beginnt für EU-Importeure und Hersteller erfahrungsgemäß genau hier der regulatorische Druck.
Die Aufnahme in die Kandidatenliste löst unmittelbar Verpflichtungen nach Artikel 33 der REACH-Verordnung aus. Unternehmen müssen jederzeit in der Lage sein, Stofftransparenz, belastbare Lieferantendaten und rechtssichere Dokumentationen nachzuweisen – auch für komplexe Erzeugnisse und Baugruppen.
Noch wichtiger: Die Kandidatenliste ist häufig das erste regulatorische Signal für eine mögliche spätere Beschränkung oder Zulassungspflicht.
Neu aufgenommene SVHCs:
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Name |
EC Nummer |
CAS Nummer |
Grund für die Aufnahme |
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4,4'-[2,2,2-Trifluor-1-(trifluormethyl)ethyliden]diphenol und seine Salze (9) |
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Reproduktionstoxisch (Artikel 57c) |
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n-Hexan |
203-777-6 |
110-54-3 |
Spezifische Zielorgan-Toxizität nach wiederholter Exposition (Artikel 57(f) – menschliche Gesundheit) |
Was das in der Praxis bedeutet
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, 1cc GmbH einzubinden:
Verspätetes Handeln erhöht das Risiko von Nicht-Compliance, Kunden-Eskalationen und Störungen im Tagesgeschäft. Gerade für EU-Importeure ist eine aktive Überprüfung daher deutlich kosteneffizienter als spätere Korrekturmaßnahmen.
(Quelle: ECHA)