Blog 1cc

Kontrollsoftware:  EU-Mitgliedstaaten führen Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger in digitalen Umgebungen ein

Geschrieben von Tatjana Möllmann | 08.08.2025 09:15:18

Seit dem 13. Juli 2024 müssen alle in Frankreich verkauften internetfähigen Geräte über eine Kindersicherungsfunktion verfügen. Diese Verpflichtung wurde 2022 durch das Studer-Gesetz eingeführt. Um Minderjährige unter 16 Jahren im Internet besser zu schützen, verpflichtet das Gesetz Hersteller von vernetzten Geräten (Smartphones, Tablets usw.) dazu, Kindersicherungssoftware zu installieren und diese bei der ersten Nutzung des Geräts kostenlos zu aktivieren. Diese Software soll mindestens Folgendes ermöglichen:

  • das Herunterladen und den Zugriff auf bestimmte Inhalte zu sperren, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen beeinträchtigen könnten und über Anwendungen verfügbar sind;
  • den Zugang zu vorinstallierten Inhalten zu sperren, die zu den oben genannten Inhaltskategorien gehören.

Derzeit plant der französische Gesetzgeber, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den schädlichen Auswirkungen einer übermäßigen Nutzung elektronischer Medien zu verstärken. Der in diesem Sommer dem französischen Senat vorgelegte Gesetzentwurf sieht Kennzeichnungspflichten für Mobiltelefone, Computer, Tablets und ähnliche Produkte vor. Auf deren Außenverpackung muss ein Warnhinweis angebracht werden, der die Verbraucher über die Risiken für die psychomotorische, körperliche und kognitive Entwicklung Minderjährigen Kinder bei übermäßiger Nutzung dieser Produkte informiert. Auch für Werbung sind spezifische Anforderungen vorgesehen.

Frankreich ist nicht das einzige Land, das solche Maßnahmen entwickelt. Spanien hat ebenfalls einen Gesetzentwurf zum Schutz Minderjähriger in digitalen Umgebungen vorgelegt.   Hersteller von internetfähigen Geräten werden dazu verpflichtet, Funktionen zur elterlichen Kontrolle bereitzustellen und die Verbraucher darüber zu informieren sowie Importeuren, Händlern und Einzelhändlern einen Konformitätsnachweis vorzulegen.

Sind Sie an weiteren Informationen zu diesem Thema interessiert?