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Neue EU-Verordnung gegen Entwaldung: Strengere Regeln zur Bekämpfung der globalen Abholzung und zum Schutz der Wälder

Geschrieben von Solveig Legler | 02.09.2024 11:22:57

Die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (Verordnung (EU) 2023/1115) zielt darauf ab, den Beitrag der Europäischen Union zur globalen Abholzung und Waldschädigung zu minimieren, indem strenge Regeln für das Inverkehrbringen bestimmter Waren auf dem EU-Markt durchgesetzt werden. Die Verordnung, die bereits im Mai 2023 verabschiedet wurde, gilt für Produkte wie Holz, Kautschuk, Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Palmöl und Soja sowie für daraus abgeleitete Produkte wie Schokolade und Möbel.

Wesentliche Aspekte sind:

  1. Sorgfaltspflichten: EU-Hersteller und -Händler müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten frei von Abholzungsaktivitäten sind. Dies beinhaltet die Rückverfolgung der Rohstoffe und Waren bis zu den Parzellen, auf dem sie geerntet bzw. produziert wurden.
  2. Stichtag: Produkte, die auf dem EU-Markt platziert werden, dürfen nicht auf Flächen produziert worden sein, die nach dem 31. Dezember 2020 von Abholzung oder Waldschädigung betroffen waren.
  3. Auswirkungen auf Rohstoffe: Die Verordnung zielt auf Grunderzeugnisse ab, deren Gewinnung erheblich zur Abholzung beiträgt, und verlangt von den Unternehmen den Nachweis, dass diese Produkte nicht aus abgeholzten Gebieten stammen.
  4. Einhaltung und Strafen: Unternehmen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit Strafen und Beschränkungen ihrer Produkte auf dem EU-Markt rechnen.

Die Verordnung ist Teil umfassenderer EU-Initiativen wie dem Green Deal der EU und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die darauf abzielen, Treibhausgasemissionen und den Verlust der biologischen Vielfalt zu reduzieren.

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