Anfang Oktober hat die Europäische Kommission neue Ökodesign-Maßnahmen für einige Produktgruppen verabschiedet, unter anderem für elektronische Displays (einschließlich Fernseher), Lichtquellen und externe Netzteile. Die Neuregelungen leisten einen wertvollen Beitrag zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft. Denn die Ökodesign-Anforderungen decken zum ersten Mal auch Fragen der Reparatur- und Recyclingfähigkeit von Produkten ab. Zum Beispiel bedeutet die Förderung der Reparaturfähigkeit in der Praxis eine verlängerte Lebensdauer des Gerätes. Dies kann unter anderem durch die längere Verfügbarkeit von Ersatzteilen ermöglicht werden.
Durch die neu beschlossenen Maßnahmen (zusammen mit den im März verabschiedeten Energie-Labels) sollen bis zum Jahr 2030 bis zu 167 TWh Energie pro Jahr eingespart werden, was einer CO2-Reduktion von über 46 Millionen Tonnen entspricht und wodurch Verbraucher 150 Euro pro Jahr im Durchschnitt sparen können.
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