EU-Mitgliedsstaaten, die das von der EU gesetzte Recyclingziel von 50 Prozent für Kunststoffverpackungen nicht erreichen, müssen seit einigen Jahren eine Abgabe an die EU bezahlen. Mit dieser sogenannten „Plastiksteuer“ soll ein Anreiz geschaffenen werden, den Anteil an nicht recyceltem Kunststoffabfall zu verringern.
Im Jahr 2023 zahlte Frankreich beispielsweis gut 1,5 Milliarden Euro an die EU, denn die Recyclingquote für Kunststoffabfall lag lediglich bei 25,9 Prozent.
Daher wurden und werden die Stimmen immer lauter, die fordern, zumindest einen Teil dieser finanziellen Belastung auf die Hersteller und Händler zu übertragen.
Vor diesem Hintergrund enthielt der Entwurf des Finanzgesetzes für 2026, der im Oktober letzten Jahres der französischen Nationalversammlung zur Prüfung vorgelegt wurde, eine Plastiksteuer. Der Plan zur Einführung der Plastiksteuer wurde jedoch kurze Zeit später vom Finanzgremium der Nationalversammlung mit der Begründung abgelehnt, dass Unternehmen im Rahmen ihrer erweiterten Herstellerverantwortung bereits eine erhebliche finanzielle Last tragen müssten. Außerdem habe die starke Erhöhung der Beiträge an die Organisationen für die erweiterte Herstellerverantwortung in den letzten Jahren keine signifikante Verbesserung hinsichtlich der Erreichung der Recyclingziele bewirkt. Es bleibt also abzuwarten, welchen Weg der französische Gesetzgeber hier zukünftig einschlagen wird.
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