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Wichtige Anforderung im neuen Elektrogesetz ab Januar 2022

Geschrieben von Markus Heim | 01.01.1970 00:00:00

Das Elektrogesetz ändert sich zum 01.01.2022 (ElektroG3).

Besonders heben wir den §7a Rücknahmekonzept hervor. Ein Hersteller mit B2B-Kunden muss zukünftig ein Rücknahmekonzept für sämtliche Gerätearten, die er registriert, vorlegen. 

Das Rücknahmekonzept enthält Hinweise für die Endnutzer wie die Rücknahmepflichten bewältigt werden. Das Rücknahmekonzept ist zwingende Voraussetzung für die Stiftung EAR, um Registrierungsanträge ab 01.01. 2022 positiv zu entscheiden.

Das Rücknahmekonzept muss folgende Angaben enthalten:

  • Erklärung über die Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten für Elektro-Altgeräte
  • Name und Adresse eines eventuell beauftragten Dritten (Rücknahmesystem durchgeführt von einem Dienstleister z.B. TBS
  • Eine Beschreibung, wie der Abfallbesitzer auf die Rückgabemöglichkeiten zugreifen kann.

Im Rahmen einer Frist bis zum 30.06.2022 müssen bereits registrierte Hersteller nachträglich ihr Rücknahmekonzept vorlegen. Es muss also nicht befürchtet werden, dass im Januar unmittelbar die Registrierung erlischt. Trotzdem empfiehlt es sich, vor dem Juni 2022 aktiv zu werden.

Wir identifizieren gerne mit Ihnen den Handlungsbedarf und helfen bei den geänderten Registrierungen.