Blog 1cc

Großbritannien: Neue Steuer auf Kunststoffverpackungen ab 1. April 2022

Geschrieben von Gisa Scheschonka | 30.03.2022 14:30:31

In Großbritannien wird zum 1. April 2022 eine neue Steuer auf Kunststoffverpackungen fällig. Sie betrifft Verpackungen aus Kunststoffen, deren Anteil an recyceltem Material weniger als 30 Prozent beträgt. Betroffen von der Steuer sind Unternehmen, die pro Jahr mehr als 10 Tonnen Kunststoffverpackungen in Großbritannien herstellen oder dorthin importieren. Es müssen nun pro Tonne hergestellter oder importierter Kunststoffverpackung £200 bezahlt werden.

Die neue Steuer steht nicht mit den erweiterten Herstellerpflichten (EPR) für Verpackungen im Vereinigten Königreich in Zusammenhang, sondern es handelt sich dabei um eine separate Verpflichtung, die von der britischen Steuerbehörde festgelegt wurde.

Die Anmeldung und Zahlung der Steuer muss über das Online-Portal der Steuerbehörde erfolgen. Die Registrierung ist dort ab dem 1. April 2022 möglich. Steuerpflichtige Unternehmen müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Überschreiten der 10-Tonnen-Schwelle registrieren und von da an der Steuerbehörde vierteljährlich eine Erklärung für den vorherigen Abrechnungszeitraum übermitteln.

Hinzu kommen Dokumentationspflichten. Diese gelten auch für diejenigen Unternehmen, die unter dem Grenzwert von 10 Tonnen an hergestellten oder importierten Kunststoffverpackungen liegen. Damit kann das Unternehmen nachweisen, dass die Mengenschwelle bislang noch nicht überschritten wurde.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: contact@1cc-consulting.com