Mit den aus dem Greenhouse Gas Protocol bekannten Kategorien (Scopes) 1, 2 und 3, lassen sich die Treibhausgasemissionen in einem Unternehmen verschiedenen Bereichen zuordnen: Während sich die Scope 1 Emissionen auf die direkt vom Unternehmen verursachten Emissionen wie selbst betriebene Anlagen oder den Fuhrpark beziehen, werden die Scope 2 Emissionen der zugekauften Energie zugeordnet. Entsprechende indirekte Emissionen werden durch Strom, Wärme oder Dampf verursacht.
Scope 3 Emissionen hingegen umfassen alle indirekte Emissionen, die sowohl in der vor- als auch in der nachgelagerten Lieferkette auftreten. Dies betrifft die Emissionen der zugekauften Komponenten, Produkte und Dienstleistungen selbst, als auch Transport, Geschäftsreisen, die weitere Verarbeitung der Produkte sowie ihre Nutzung und Behandlung am Ende des Lebenszyklus. Angesichts der Vielfalt an zu berücksichtigen Aktivitäten für die Berechnung der Scope 3 Emissionen ist es offensichtlich, dass das Aggregieren von aussagekräftigen Daten eine große Herausforderung für Unternehmen darstellt. Erforderlich ist nicht nur eine intensive Kommunikation innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette, sondern auch das Verifizieren der Antworten, Auffüllen der Datenlücken mit möglichst genauen, allgemein verfügbaren Werten und die Berechnung der sich ergebenen Emissionen.
Viele Unternehmen, die sich mit Ihrem CO2-Fußabdruck beschäftigen, fokussieren sich daher zunächst auf Scope 1 und 2. Allerdings können die vollständigen Auswirkungen des betrieblichen Handelns nur unter Einbeziehung aller drei Scopes ermittelt werden. Oftmals sind es gerade die Scope 3 Emissionen, denen der größte Anteil der Gesamtemissionen zugerechnet werden muss.
Auf dem Weg zum klimafreundlichen Wirtschaften zeigen schon kleine Änderungen eine Wirkung, wie beispielsweie die Umstellung auf Strom aus erneuerbaren Energien. Unternehmen, die bereits heute ihre Treibhausgasemissionen berechnen und dafür Scope 1, 2 und 3 einbeziehen, wappnen sich damit auch für zukünftige Herausforderungen. Denn neben zu erwartenden gesetzlichen Anforderungen, wie der Berechnung der CO2-Emissionen von Batterien, sind die Emissionen auch bei öffentlichen Ausschreibungen ein präsenter werdendes Kriterium. Nicht zuletzt beeinflussen Nachhaltigkeitsaspekte wie der CO2-Fußabdruck immer häufiger die Kaufentscheidungen von Endverbrauchern.
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