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Grüner Punkt: Das französische Verwaltungsgericht setzt neue Kennzeichnungsvorschriften aus

Geschrieben von Ute Binder | 23.03.2021 10:20:21

Die Verwendung des Grünen Punktes auf Verpackungen sollte ab dem 1. April 2021 in Frankreich mit einer Strafzahlung belegt werden. Jetzt hat der französische Conseil d’État, das oberste französische Verwaltungsgericht, Eilanträgen auf sofortige Aussetzung der diesbezüglichen Rechtsvorschriften stattgegeben.

Weil die Verwendung des Grünen Punktes auf Verpackungen nach Meinung des Gesetzgebers in Frankreich zur Verwirrung hinsichtlich der Sortierregeln führt, war die Gesetzgebung geändert worden. Danach sollte für Verpackungen mit Grünem Punkt künftig ein Malus in Höhe des doppelten Beitrags für Rücknahme und Recycling der Verpackung an das französische Verpackungssystem gezahlt werden.

Verschiedene Organisationen hatten Eilanträge eingereicht, um die Umsetzung der neuen Gesetzgebung zu stoppen. Neben einer Diskriminierung des Grünen Punktes sahen sie Nachteile für Hersteller aufgrund von hohen Zusatzkosten. Eine finale Entscheidung wird erst das Hauptverfahren bringen, das voraussichtlich zehn bis 18 Monate dauert.