Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat neue Informationspflichten für Hersteller gemäß ElektroG und sonstige Erfassungsberechtigte veröffentlicht.
Die bereits bestehenden Informationspflichten gegenüber privaten Haushalten wurden erweitert.
ElektroG-Hersteller müssen ab sofort auch über die Erfüllung der Verwertungsquote und der Getrennterfassungsquote informieren. Ein entsprechender Verweis auf die Veröffentlichung des BMUs ist hierfür ausreichend.
Link zu der Veröffentlichung: BMU
Darüber hinaus ist das neue Batteriegesetz (BattG) am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Batteriehersteller sind dazu verpflichtet, sich bei dem neu geschaffenen Batterieregister der stiftung ear zu registrieren, welches ebenfalls das Verzeichnis der registrierten Hersteller nach dem ElektroG führt. Diese Verpflichtung gilt sowohl für neue Marktteilnehmer als auch für Hersteller, die bereits auf dem deutschen Markt tätig und im alten Batterieregister eingetragen sind.
Weiterhin trat am 1. Januar 2021 die neue Gebührenverordnung für Elektro(nik)-Altgeräte und Batterien (Elektro- und Elektronikgerätegesetz Gebührenverordnung) in Kraft. Diese Verordnung enthält die Kosten für die Registrierung sowie für die Änderung von Daten im Verzeichnis der registrierten Hersteller nach dem ElektroG oder Batterieregister bei der stiftung ear.
Link zu der Verordnung