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EPR für Möbel in Frankreich: 1cc bietet neuen Compliance-Service

Geschrieben von Fjollë Kabashi | 23.10.2023 09:05:06

Seit dem vergangenen Jahr 2022 unterliegen in Frankreich auch Möbel für Privatverbraucher der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Den gesetzlichen Rahmen dafür hat das sogenannte „Loi AGEC“ (Kreislaufwirtschaftsgesetz) vom 10. Februar 2020 geschaffen. Mit unserem neuen Compliance Service unterstützen wir Sie dabei, Ihren EPR Verpflichtungen für Möbel für Privatverbraucher in Frankreich nachzukommen.

Wenn Sie die folgenden zwei Fragen mit „Ja“ beantworten, dann ist Ihr Unternehmen höchstwahrscheinlich von den neuen EPR-Verpflichtungen für Möbel für Privatverbraucher betroffen:

Trifft eine der folgenden Herstellerdefinitionen auf Ihr Unternehmen zu?

  1. "Jede Person, die gewerbsmäßig Einrichtungsgegenstände herstellt, importiert, montiert oder auf dem nationalen Markt in Verkehr bringt, die entweder zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind, unabhängig von der Art der Weitergabe, oder die direkt auf dem nationalen Hoheitsgebiet verwendet werden, gilt als Hersteller. Werden diese Elemente unter der Marke eines Einzelhändlers oder eines Auftraggebers übertragen, deren Anbringung sich aus einem Vertragsdokument ergibt, so gilt dieser Einzelhändler oder Auftraggeber als Hersteller“
  2. „Jede Person, die unabhängig von der verwendeten Vertriebstechnik, einschließlich der Fernkommunikation oder der elektronischen Kommunikation, Einrichtungsgegenstände auf kommerzieller Basis an die Person liefert, die sie verwenden wird, gilt als Händler.“

Haben Sie in Ihrem Produktportfolio Produkte aus den folgenden Kategorien?

  • Badezimmermöbel
  • Technische Möbel und Büromöbel
  • Küche
  • Heimwerken, Dekoration, Garten und Freizeit
  • Lagerung & Einrichtung
  • Bettwaren & Schlafzimmer
  • Kinderbetreuung
  • Lounge & Wohnzimmer
  • Eisenwaren & Zubehör
  • Textile Dekoration

 

Wir unterstützen Sie mit den folgenden Dienstleistungen:

  • Registrierung Ihrer Produkte.
  • Meldung Ihrer Produktdaten in der erforderlichen Häufigkeit pro Thema.
  • Unterstützung bei der Erlangung des Unique Identifier (UIN), der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in allen anderen Vertragsdokumenten angegeben werden muss, um Ihre Konformität zu bescheinigen.

 

Warum sollten Sie die 1cc GmbH als Dienstleister wählen?

  • Weil wir eng mit den Compliance-Organisationen in Frankreich zusammenarbeiten
  • Weil wir jede Menge Erfahrung mit verschiedenen EPR-Themen und Compliance in vielen Ländern mitbringen