In Frankreich arbeitet das Umweltministerium an einem neuen Reparierbarkeitsindex für elektrische und elektronische Produkte: Nach einem aktuellen Gesetzesentwurf müssen der neue Reparierbarkeitsindex und seine Berechnungsparameter von den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten bereitgestellt werden, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Der Reparierbarkeitsindex muss an der Verkaufsstelle - bei Fernabsatz auch online - gezeigt werden, und kann unter Verwendung des oben aufgeführten Etiketts am Produkt oder seiner Verpackung angebracht werden.
Der Reparierbarkeitsindex muss anhand der folgenden Parameter berechnet werden:
Jedem Elektro- und Elektronikgerät ist dann eine synthetische Bewertung auf einer Skala von 1 bis 10 zuzuweisen.
Die ersten Produkte, für die der neue Reparierbarkeitsindex gelten soll, sind Waschmaschinen, Fernseher, Smartphones, Laptops und Mäher.
Wird der Entwurf angenommen, so tritt das endgültige Gesetz am 1. Januar 2021 in Kraft.