Blog 1cc

Region Flandern: Online-Marktplätze müssen EPR-Registrierungen überprüfen

Geschrieben von Ute Binder | 26.06.2024 06:54:55

Auf Betreiber von Online-Marktplätzen kommen weitere Prüfpflichten zu: Sie müssen überprüfen, ob ihre Online-Verkäufer, die elektrische und elektronische Produkte zum Verkauf in Belgien anbieten, dafür auch registriert sind. Diese Verpflichtung gilt heute schon in Deutschland und Frankreich, zukünftig nun auch in Belgien. Bisher wurde allerdings erst in der Region Flandern die gesetzliche Grundlage für die Prüfpflicht geschaffen. Es ist zu erwarten, dass die anderen belgischen Regionen in Kürze ebenfalls ihre Gesetzgebungen anpassen.

Die neue Verpflichtung wird zum 29. März 2025 wirksam. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in Artikel 41 des Flämischen Regierungserlasses vom 22. Dezember 2023, der Ende März dieses Jahres im Amtsblatt veröffentlich wurde.

Betreiber von Online-Marktplätzen sind zukünftig verpflichtet, die auf ihrem Marktplatz vertreibenden Anbieter von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) über ihre EPR-Verpflichtungen für gebrauchte EEE, Batterien und Verpackungen in Flandern zu informieren und einen Nachweis darüber einzufordern, wie der Verkäufer diese Verpflichtungen erfüllt. Der Betreiber des Online-Markplatzes muss der Flämischen Umweltagentur OVAM jährlich, spätestens bis zum 1. März, eine Liste aller Online-Verkäufer samt ihren Registrierungsnummern zukommen lassen.

Sollte es sich herausstellen, dass ein nicht-registrierter Online-Verkäufer seine Produkte über den Marktplatz anbietet, so muss der Marktplatz-Betreiber dem Online-Verkäufer entweder den Verkauf untersagen oder aber dessen EPR-Verpflichtungen übernehmen.  

Gerne unterstützten wir Sie bei der Erfüllung ihrer EPR- Verpflichtungen in Belgien.