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Europäischer Rat beschließt Kreislaufwirtschaftspaket

Geschrieben von Lisa Schmidt | 30.05.2018 08:25:00

Am 22.05.2018 wurden vier als sogenanntes „Kreislauftwirtschaftspaket“ bezeichnete Änderungsrichtlinien vom europäischen Rat beschlossen. Die Änderungsrichtlinien fassen die folgenden Richtlinien des europäischen Abfallrechts neu:

  • Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG
  • Verpackungsrichtlinie 94/62/EG
  • Batterierichtlinie 2006/66/EG
  • Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG
  • WEEE-Richtlinie 2012/19/EU
  • Deponierichtlinie 1999/31/EG

Zu den Hauptzielen gehören die erhöhte Abfallvermeidung sowie höhere Recyclingquoten: Die Quoten für Verpackungsabfalle erhöhen sich beispielsweise wie folgt: Ab 2025 sollen 65% und ab 2030 70% recycelt werden. Für Kunststoffverpackungen wird bis 2025 eine Recyclingquote von 50% gelten. Bis 2030 gilt eine Quote von 55%.

Zudem soll es Wiederverwendungsziele für Textilien, Elektroaltgeräte und Sperrmüll geben. Bis 2025 sollen 5%, bis 2030 mindestens 15% wiederverwendet werden.
Der Anteil in Verkehr gebrachter wiederverwendeter Verkaufs- und Transportverpackungen muss ebenfalls erhöht werden.

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten die Richtlinien nach 20 Tagen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt bleiben den Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Regelungen in nationale Gesetzgebung umzusetzen.