Um für Unternehmen den Druck im Hinblick auf bevorstehende Nachhaltigkeitsvorgaben zu mindern, haben die Europäische Kommission und das Europäische Parlament Anfang des Jahres ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht: Das sogenannte Omnibus-Paket wurde am 26. Februar 2025 von der Kommission mit dem Ziel veröffentlicht, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten.
Das Omnibus-Paket wurde nun inhaltlich um die sogenannte "Stop-the-Clock"-Richtlinie ergänzt. Sie bietet Unternehmen die dringend benötigte zeitliche Entlastung bei der Vorbereitung auf die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
Was hat sich geändert?
Die "Stop-the-Clock"-Richtlinie ist am 3. April 2025 vom Europäischen Parlament verabschiedet und am 14. April vom Rat endgültig angenommen worden. Am 16. April 2025 wurde sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist somit rechtsverbindlich.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Warum ist das wichtig?
Diese Verschiebungen sollen sowohl den Gesetzgebern als auch den Unternehmen mehr Zeit geben, sich auf die weitreichenden Veränderungen im Rahmen des EU-Nachhaltigkeitsrahmens vorzubereiten.
Was nun?
Unternehmen, die von der CSRD und CSDDD betroffen sind, sollten die gewonnene Zeit nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsstrategie sowie ihre internen Prozesse gezielt weiterzuentwickeln.
Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung?
Als Beratungsunternehmen mit fundierter Expertise im Bereich der EU-Nachhaltigkeitsregulierung unterstützen wir Sie gerne bei der Anpassung und erfolgreichen Umsetzung der neuen Anforderungen.