Am 21. Mai 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission eine wichtige Änderung der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS). Zusätzlich zur Verlängerung der bestehenden Ausnahmeregelung um ein Jahr führte die Europäische Kommission für Cadmium eine neue Ausnahmeregelung ein, die in drei Jahren auslaufen soll.
Cadmium ist ein beschränkter Stoff, der in Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU aufgeführt ist. Die zulässige Höchstkonzentration beträgt 0,01 Gewichtsprozent Cadmium in homogenen Materialien.
Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird wie folgt geändert:
SI NO |
EINTRAG |
BESCHREIBUNG |
ABLAUFDATUM |
1 |
39(a) - Ersetzter Eintrag |
Cadmiumselenid in cadmiumhaltigen Halbleiter-Nanokristall-Quantenpunkten zur Wellenlängenwandlung in Anwendungen in Display-Beleuchtungen (< 0,2 μg Cd je mm2 Bildschirmfläche) |
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2 |
39(b) – Neu eingefügter Eintrag |
Cadmium in Halbleiter-Nanokristall-Quantenpunkten zur Wellenlängenwandlung, die direkt auf LED-Halbleiterchips angebracht und in Display- und Projektionsanwendungen verwendet werden (< 5 μg Cd je mm2 LED-Chip-Oberfläche), maximal 1 mg pro Gerät |
Auslaufend für alle Kategorien am 31. Dezember 2027
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Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/1975 gewährte die Kommission eine Ausnahmeregelung für die Verwendung von Cadmiumselenid in Downshifting-Halbleiter-Nanokristall-Quantenpunkten zur Verwendung in Display-Beleuchtungsanwendungen („die derzeitige Ausnahmeregelung“), die in Eintrag 39 Buchstabe a des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU aufgeführt ist. Die Ausnahme sollte am 31. Oktober 2019 auslaufen. Das vorgeschlagene neue Auslaufdatum ist der 21. November 2025 für alle Kategorien.
Die Bewertung ergab zahlreiche Alternativen zur „On-Chip“-Technologie für Displays, aber noch keine zuverlässigen für Mikrodisplays, die Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2011/65/EU erfüllen. On-Chip"-Konfigurationen verbrauchen weniger Cadmium, insbesondere in Flüssigkristallanzeigen, und sind energieeffizienter, was Umweltvorteile bietet, die die Auswirkungen der Substitution überwiegen. Die beantragte Ausnahmeregelung begrenzt die Cadmiumkonzentration pro Gerät, wodurch die Cadmiummenge auf dem Markt im Rahmen der derzeitigen Ausnahmeregelungen verringert wird und die Bedingungen der Richtlinie erfüllt werden.
Die im Amtsblatt veröffentlichte Änderung verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, diese Ausnahmeregelung bis zum 31. Dezember 2024 zu erlassen und zu veröffentlichen. Die Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2025 bis zu den Auslaufdaten:
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