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EU-Kommission verabschiedet delegierten Rechtsakt zur Umwelt-Taxonomie

Geschrieben von Julia Feuring | 02.08.2023 09:26:53

Die EU-Kommission hat am 27. Juni 2023 hat den so genannten „Taxonomy Environmental Delegated Act“ zur Umwelt-Taxonomie verabschiedet. Mit diesem neuen Rechtsakt entwickelt die EU-Kommission die Liste der umweltverträglichen Wirtschaftstätigkeiten durch die Festlegung technischer Screening-Kriterien für jedes Umweltziel nach der EU-Taxonomieverordnung 2020/825 weiter fort.

Insbesondere für Aktivitäten, die einen Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft leisten, werden technische Überprüfungsmaßstäbe und Kriterien, die nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer der Umweltziele führen, in Anhang II des delegierten Aktes spezifiziert.

Davon betroffen sind unter anderem wirtschaftliche Aktivitäten, wie die Herstellung von Elektro- und elektronischen Geräten, Verkauf von Ersatzteilen, Reparatur, Überholung und Wiederaufbereitung.

Hintergrund:

Mit der EU-Taxonomie hat die EU-Kommission ein Instrument entwickelt, um Investitionen in Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, die im Einklang mit dem europäischen Green Deal stehen. Dabei legt die EU-Taxonomie-Verordnung 2020/825 die Bedingungen fest, unter denen eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig betrachtet werden kann. Sie bildet damit ein allgemein gültiges Klassifizierungssystem für solche nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten.

Eine Wirtschaftsaktivität ist gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung dann Taxonomie-konform, wenn sie

  1. einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs definierten Umweltziele leistet;
  2. nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer der Umweltziele führt („Do not significant harm“/“DNSH“);
  3. Mindestschutz und Mindeststandards im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Menschenrechte einhält;
  4. und den von der Kommission entwickelten technischen Bewertungskriterien entspricht.

Durch von der EU-Kommission entwickelte delegierte Rechtsakte werden unter anderem diese Kriterien spezifiziert. Der Rechtsakt zur Taxonomie im Sektor Umwelt ist in diesem Zusammenhang zu verstehen. Im nächsten Schritt wird der adoptierte Textentwurf dem EU-Parlament zur Prüfung vorgelegt. Nach der endgültigen Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Regulierung dann in Kraft treten.