Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) am 7. November 2024 um Triphenylphosphat (EC 204-112-2, CAS 115-86-6) auf 242 Einträge erweitert.
Wichtige Details
Triphenylphosphat wurde aufgrund seiner Einstufung als endokriner Disruptor gemäß Artikel 57(f) wegen Umweltbedenken hinzugefügt. Triphenylphosphat wird häufig als Flammschutzmittel und Weichmacher in Polymeren, Klebstoffen und Dichtungsmitteln verwendet. Die Aufnahme erfolgte nach einer umfassenden Überprüfung durch den Ausschuss der Mitgliedstaaten im Oktober.
Stoffname |
EC NUMMER |
CAS NUMMER |
Grund für die Aufnahme |
Anwendungsbeispiele |
Triphenyl-phosphat |
204-112-2 |
115-86-6 |
Endokrin wirksame Eigenschaften (Artikel 57 Buchstabe f - Umwelt) |
Wird als Flammschutzmittel und Weichmacher in Polymerformulierungen, Klebstoffen und Dichtungsmitteln verwendet. |
Verpflichtete Unternehmen müssen schnell handeln, um die Anforderungen zu erfüllen, die sich aus der Aufnahme des neuen Stoffes in die Kandidatenliste ergeben:
SCIP-Datenbank:
Die Abfallrahmenrichtlinie schreibt eine Meldung an die ECHA über die SCIP-Datenbank vor, wenn der Gehalt an besonders besorgniserregenden Stoffen in Produkten 0,1 % (w/w) überschreitet.
EU-Ecolabel:
Darüber hinaus verbietet die EU-Umweltzeichen-Verordnung die Zertifizierung von Produkten, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, mit einem Umweltzeichen.
Ausblick
Obwohl Triphenylphosphat derzeit nicht auf der Zulassungsliste steht, könnte eine künftige Aufnahme in die Liste spezifische Zulassungen für seine weitere Verwendung erforderlich machen.
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