Seit Januar 2021 sind Unternehmen, die in der EU Erzeugnisse in Verkehr bringen, welche besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in einer Konzentration von mehr als 0,1 % w/w enthalten, verpflichtet, Daten in die SCIP-Datenbank einzutragen. SCIP steht für "Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)" und hat ihren Urspung in der Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive).
Sie können die veröffentlichte Datenbank auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einsehen.
Möchten Sie wissen, ob Sie dieser neuen Verpflichtung nachkommen müssen? Oder haben Sie offene Fragen zu SCIP und wie Ihr Unternehmen SCIP Compliance händeln kann? Sprechen Sie uns an, 1cc unterstützt Sie gerne.