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Deutschland: Verpackungshersteller müssen Daten an die Statistischen Ämter liefern

Geschrieben von Ute Binder | 16.08.2024 13:18:56

Einige Hersteller von Verpackungen, die im Herstellerregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert sind, haben in den letzten Monaten Post vom Statistischen Amt des Bundeslandes bekommen, wo das Unternehmen ansässig ist.

Grund dafür ist das geänderte Umweltstatistikgesetz vom 8. Mai 2024 und dessen Absatz 3 in Paragraph 5a „Erhebung des Inverkehrbringens und der Entsorgung bestimmter Erzeugnisse“: Hersteller, die mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen, sind hier im Fokus. Sie sind verpflichtet, sofern sie von einem Statistischen Amt im Rahmen einer jährlich stattfindenden Stichprobenerhebung kontaktiert wurden, Daten zu den in Verkehr gebrachten und zurückgenommenen Verpackungen im Berichtsjahr abzugeben, aktuell für das Jahr 2023.

Dabei geht es allerdings nur um die sogenannten nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, also beispielsweise industrielle Verpackungen, Transportverpackungen oder Mehrwegverpackungen.

Für die Übermittlung der Daten innerhalb der vom Statistischen Amt gesetzten Frist muss ein Online-Fragebogen genutzt werden, der über die Online-Plattform IDEV des statistischen Bundesamtes mit den entsprechenden Login-Daten aufgerufen werden kann.

Das Umweltstatistikgesetz sieht darüber hinaus alle zehn Jahre eine Vollerhebung vor.

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