Solche Mängel können beispielsweise sein:
Die betroffenen Hersteller wurden von der ZSVR zur Nachbesserung aufgefordert.
Sollten die Hersteller die Defizite nicht zeitnah beheben, wird die ZSVR die Informationen an die zuständigen Vollzugsbehörden weiterleiten, welche zu prüfen haben, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.
Weiterhin hat die ZSVR angekündigt, zukünftig regelmäßig solche Nachforschungen durchführen zu wollen. Dies soll langfristig zu einer höheren Systembeteiligung und Lizenzmenge führen.
Sollten Sie ein Anschreiben von der ZSVR erhalten haben oder generelle Fragen zu Herstellerverpflichtungen für Verpackungen in Deutschland haben, so kontaktieren Sie uns.