Als letztes EU-Land führt Dänemark zum 1. Januar 2025 die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen ein und erfüllt damit bestehendes EU-Recht.
Hersteller, die verpackte Produkte in Dänemark vermarkten, müssen sich jedoch bereits jetzt im dänischen DPA-Herstellerregister registrieren. So sieht es die Durchführungsverordnung über die Registrierung und Meldung von Verpackungen vor, die am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Die Frist für die Registrierung endet am 31. August 2024.
Darüber hinaus ist es erforderlich, eine Mengenmeldung abzugeben über die im Jahr 2024 voraussichtlich auf dem dänischen Mark bereitgestellten Verpackungen. Die Mengenmeldungen müssen sowohl für Haushaltsverpackungen also auch für gewerbliche Verpackungen erstellt werden. Die Mengen sind in Kilogramm und nach Art des Verpackungsmaterials anzugeben. Appendix 2 listet die verschiedenen Verpackungsfraktionen wie Pappe, Papier oder Plastik.
Für die Registrierung erhebt DPA, die für die Abwicklung der Registrierung und der Mengenmeldungen zuständige Organisation, eine Gebühr.
Gerne unterstützten wir Sie bei der Umsetzung der neuen EPR- Verpflichtungen in Dänemark.