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Das Öko-Institut startet ein neues RoHS-Projekt (Pack 29) – Mai 2026

Geschrieben von Monica Srubarova | 10.06.2026 08:00:00

Das Öko-Institut hat den Start eines neuen Projekts zur Überprüfung von RoHS-Ausnahmen unter der Bezeichnung „Pack 29“ gemäß der Richtlinie 2011/65/EU bekannt gegeben. Im Rahmen des Projekts werden zehn Anträge auf Verlängerung von Ausnahmen gemäß Anhang III bezüglich der Verwendung von Quecksilber in Spezial-Gasentladungslampen sowie mehrere Anträge auf Aufhebung von Ausnahmen gemäß Anhang IV im Zusammenhang mit bleihaltigen Glasanwendungen geprüft.

Das Projekt ist Teil der laufenden Überprüfung der Ausnahmen gemäß der RoHS-Richtlinie durch die Europäische Kommission, die die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) einschränkt. Bestehende Ausnahmen werden regelmäßig neu bewertet, um festzustellen, ob sicherere oder technisch realisierbare Alternativen verfügbar geworden sind.

Anhang III – Anträge auf Verlängerung von Ausnahmeregelungen

Die folgenden Ausnahmeregelungen in Bezug auf Quecksilber werden derzeit geprüft:

  • Ausn. 1(f)-I – Lampen, die hauptsächlich Licht im ultravioletten Spektrum ausstrahlen: 5 mg Hg

  • Ausn. 2(b)(4)-II – Lampen, die hauptsächlich Licht im ultravioletten Spektrum ausstrahlen: 15 mg Hg

  • Ausn. 2(b)(4)-III – Notleuchten: 15 mg Hg

  • Ausn. 4(a)-I – Quecksilber in nicht phosphorbeschichteten Niederdruck-Entladungslampen bis zu 15 mg Hg

  • Ausn. 4(c) – Quecksilber in anderen Hochdruck-Natriumdampflampen (drei Varianten)

  • Ausnahme 4(f)-II – Quecksilber in Hochdruck-Quecksilberdampflampen, die in Projektoren verwendet werden

  • Ausnahme 4(f)-III – Quecksilber in Hochdruck-Quecksilberdampflampen, die für die Gartenbaubeleuchtung verwendet werden

  • Ausnahme 4(f)-IV – Quecksilber-Ultraviolettlampen

     

Anhang IV – Anträge auf Aufhebung von Ausnahmen

  • Für die Überprüfung im Hinblick auf eine Aufhebung werden folgende Ausnahmen vorgeschlagen:

  • Ausnahme 1 – Blei, Cadmium und Quecksilber in Detektoren für ionisierende Strahlung

  • Ausnahme 1a – Blei und Cadmium in ionenselektiven Elektroden, einschließlich Glas von pH-Elektroden

  • Ausnahme 3 – Blei in Vorrichtungen zur Verstärkung elektromagnetischer Strahlung, einschließlich Mikrokanalplatten und Kapillarplatten

Nach Angaben des Öko-Instituts wurde im Mai 2026 eine Konsultation der Interessengruppen begonnen. Akteure aus der Industrie, Hersteller, Zulieferer und Branchenverbände werden dazu aufgefordert, sich an dem Konsultationsprozess zu beteiligen, da die eingereichten technischen und wissenschaftlichen Nachweise zu den endgültigen Empfehlungen an die Europäische Kommission beitragen können.

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