Batteriepflichten sind keine Option – sondern gesetzliche Pflicht
Batteriepflichten sind keine freiwillige Option, sondern gesetzliche Pflicht. Sobald ein Unternehmen Batterien oder batteriebetriebene Produkte in Verkehr bringt, gelten klare gesetzliche Anforderungen - unabhängig von der Unternehmensgröße.
Für die Mobility-Branche bedeutet das:
Wer elektrisch fährt, muss sich auch um das Ende des Batterie-Lebenszykluskümmern.
Wer gilt rechtlich als „Hersteller“?
Ein häufiger Irrtum: Nur der Batterieproduzent ist verantwortlich. Tatsächlich gelten als Hersteller unter anderem auch:
Damit sind viele Mobility-Unternehmen direkt betroffen – oft ohne es zu wissen.
Zentrale Pflichten im Überblick
1. Batterieregistrierung
Batterien müssen vor dem Inverkehrbringen bei den zuständigen Stellenregistriert werden. Ohne gültige Registrierung drohen Bußgelder.
2. Batterierücknahme
Hersteller sind verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzunehmen –flächendeckend und unentgeltlich für Endnutzer.
3. Dokumentation & Meldungen
Warum viele Unternehmen scheitern
In der Praxis sehen wir immer wieder:
Gerade bei mehreren Produktlinien, internationalen Märkten und wachsender Stückzahl wird Batterie-Compliance schnell zur Dauerbelastung für Legal-, Operations- oder Produktteams.
Compliance ist kein Nebenprojekt
Batterieregistrierung und Rücknahme lassen sich nicht „nebenbei“ erledigen. Sie erfordern:
Genau hier stoßen viele Mobility-Unternehmen an ihre Grenzen.
Sind Ihre Batterien korrekt registriert? Gibt es ein rechtssicheres Rücknahmesystem?
Wir unterstützen Mobility-Unternehmen dabei, alle Pflichten strukturiert und effizient zu erfüllen.