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LkSG in Deutschland: Unternehmen mit 1000 Mitarbeitern seit 1. Januar 2024 verpflichtet

Geschrieben von Monika Srubarova | 15.01.2024 09:30:38

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 1. Januar 2024 für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 1000 Mitarbeitern. Die Schwelle lag bisher bei 3000 Beschäftigten.

Das Gesetz verpflichtet deutsche Unternehmen zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten in Bezug auf Menschenrechts- und Umweltrisiken. Die Unternehmen müssen zunächst die Risiken in ihren Lieferketten identifizieren, bewerten und priorisieren. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird eine Grundsatzerklärung veröffentlicht und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern oder zu verringern. Das Gesetz legt fest, welche Präventiv- und Abhilfemaßnahmen erforderlich sind.

1cc kann Unternehmen bei der Erfüllung der Verpflichtungen unterstützen, die sich für diese aus dem LkSG ergeben. Darüber hinaus unterstützt die 1cc GmbH Unternehmen bei der verantwortungsvollen Beschaffung von Konfliktmineralien, um Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Lieferketten vorzubeugen.

Bei Interesse an unseren Beratungsleistungen kontaktieren Sie uns gerne.