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Abgabe und Transport von Lithiumbatterien - UN 38.3- Prüfungszusammenfassung ab 1. Januar 2020 zwingend erforderlich

Geschrieben von Gisa Scheschonka | 16.12.2019 14:43:00

 

Ab dem 1. Januar 2020 sind Hersteller und Vertreiber von Lithiumbatterien verpflichtet, den Bericht über die Prüfung der Batterien gemäß des sogenannten UN 38.3 Tests zu dokumentieren und den Anwendern der Batterien zur Verfügung zu stellen.

Bevor Lithiumbatterien oder Produkte, die Lithiumbatterien beinhalten, an Anwender abgegeben und zu diesem Zwecke transportiert werden, müssen Hersteller und Vertreiber die Informationen über die Prüfung der Batterien aus der Lieferkette einholen.

Die erforderliche Prüfungszusammenfassung muss den Vorgaben der UN-Vorschrift entsprechen. Diese Anforderung betrifft alle Arten von Lithiumbatterien (auch Knopfzellen) und bezieht sich auf die verschiedensten Transportwege, wie Straße, Schiene, Luftfracht, Binnen- und Seeschifffahrt. Des Weiteren sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, diese Informationen aktiv an die Anwender weiterzugeben.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser Anforderungen.