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01

Jan 1970

Verpackungen in Deutschland – Erweiterte Registrierungspflicht ab 1.7.2022

On 01 , Jan 1970 | In | By Gisa Scheschonka

Zum 1. Juli 2022 tritt in Deutschland eine neue Stufe der Novelle des Verpackungsgesetzes in Kraft. Nun müssen sich alle Unternehmen, die in Deutschland gewerbsmäßig verpackte Waren in Verkehr bringen, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren.

Bisher beschränkte sich die Registrierungspflicht auf sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Jetzt müssen auch andere Verpackungsarten, wie zum Beispiel Transportverpackungen oder Mehrwegverpackungen, registriert werden.

Hersteller von Verpackungen sind verpflichtet, sich bis zum 30. Juni 2022 über das LUCID-Portal des Verpackungsregisters zu registrieren. Die Registrierung hat der Hersteller persönlich durchzuführen. Hersteller, die bereits für systembeteiligungspflichtige Verpackungen registriert sind, können ihre bestehende Registrierung ergänzen.

Das LUCID-Portal ermöglicht die neue Registrierung für weitere Verpackungsarten ab dem 5. Mai 2022.

Sie möchten wissen, ob ihr Unternehmen von der Neuregelung betroffen ist? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter contact@1cc-consulting.com.

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