1cc Blog

13

Mai 2024

Herstellerverantwortung für Refurbisher

On 13 , Mai 2024 | In | By Wolfram Kühn

Nun sind es die Europäischen Plattformen und Refurbisher selbst, die einen neuen Anlauf nehmen, um ihre Händler zur Regelkonformität zu verpflichten: Über eine Selbstauskunft (Back Market) oder strengere Lieferbedingungen (Rakuten, Cdiscount und weitere) sollen alle Anbieter von generalüberholten Smartphones und Tablets angeben, ob sie die Urheberrechtsabgaben zahlen. Das gilt vor allem für den Verkauf dieser Produkte über eine Plattform.

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu erreichen, soll zudem die Überprüfung zur Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen beziehungsweise deren Durchsetzung angeglichen werden. Eine gemeinsam erarbeitete und für alle Händler verbindliche Charta soll Voraussetzung für den Verkauf generalüberholter digitaler Geräte auf Marktplätzen sein. Daran arbeiten derzeit Refurbisher, Marktplätze und Verbände. Zusätzlich fordern europäische Refurbisher Konformitätsbescheinigungen für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – wie in anderen Compliance-Bereichen seit vielen Jahren üblich – und ein staatliches Label, das die die Qualität des Refurbishment belegt.

Durchsetzung per Marktmechanismen

Den Hintergrund für all diese Maßnahmen bilden neben geltendem Recht auch einfache Marktmechanismen: Wer ohne Urheberrechtsabgaben und womöglich auch ohne die Beachtung weiterer gesetzlicher Vorgaben anbietet, bietet günstiger an. Ein Qualitätsproblem durch schlecht oder sogar nur vorgeblich wiederaufbereitete Produkte gesellt sich hier gerne hinzu. Es sind deswegen die Refurbisher selbst, die jetzt auf Regeln und deren Nachverfolgung drängen – Regeln für den Vorgang des Refurbishment ebenso wie für die Vermarktung der Produkte. Bei Letzteren handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, die es bereits gibt. Sie müssen nicht neu geschaffen, sondern durchgesetzt werden.

An dieser Stelle wurde vor einem Jahr über die ersten Initiativen der französischen Industrie berichtet, die Einhaltung von Rechtsvorschriften durch alle Marktteilnehmer zu erreichen, ähnlich dem Konzept der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR).

Kontaktieren Sie uns

Abonnieren Sie unseren Blog und Sie verpassen keine News