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16

Jul 2026

Umweltbezogene Angaben gemäß der PPWR

On 16 , Jul 2026 | In | By Júlio Junqueira

Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) soll Greenwashing eindämmen, indem sie sicherstellt, dass umweltbezogene Angaben zu Verpackungen klar, zutreffend und durch Belege untermauert sind. Die PPWR regelt zwar nicht alle Umweltaussagen, führt jedoch spezifische Vorschriften für Verpackungen ein und ergänzt andere EU-Rechtsvorschriften, insbesondere die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrolle im ökologischen Wandel (Richtlinie (EU) 2024/825) sowie die vorgeschlagene Richtlinie über grüne Werbeaussagen.

Einer der Grundsätze der PPWR lautet, dass die bloße Einhaltung gesetzlicher Anforderungen nicht als besonderer Umweltvorteil dargestellt werden darf. Erfüllt eine Verpackung beispielsweise die verbindlichen Anforderungen der PPWR an die Recyclingfähigkeit oder die Mindestziele für den Recyclinganteil, sollten Unternehmen dies nicht als zusätzliches „grünes“ Merkmal vermarkten, da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung und nicht um eine freiwillige Leistung handelt.

Die PPWR führt zudem harmonisierte EU-Vorschriften zur Beurteilung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen ein. Daher muss jede Angabe, dass eine Verpackung recycelbar ist, auf diesen gemeinsamen Kriterien beruhen und durch entsprechende Nachweise untermauert werden. Gleiches gilt für Angaben zum Recyclinganteil – jede Aussage sollte den tatsächlichen Anteil an recyceltem Material genau widerspiegeln und durch zuverlässige Unterlagen belegt sein. Allgemeine Angaben wie „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ sollten nur verwendet werden, wenn sie ordnungsgemäß belegt werden können.

Um Umweltinformationen für Verbraucher verständlicher zu machen, wird die PPWR außerdem EU-weit einheitliche Sortierkennzeichnungen einführen und die Bereitstellung zusätzlicher Informationen über digitale Hilfsmittel wie QR-Codes ermöglichen.

Insgesamt ermutigt die PPWR Unternehmen dazu, Umweltvorteile auf transparente und glaubwürdige Weise zu kommunizieren. Indem sichergestellt wird, dass umweltbezogene Angaben wahrheitsgemäß und überprüfbar sind, hilft sie Verbrauchern, fundiertere Entscheidungen zu treffen, und fördert gleichzeitig den fairen Wettbewerb auf dem EU-Markt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Umweltaussagen auf Ihren Verpackungen mit den Anforderungen der PPWR konform sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns darüber sprechen!

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